Antworten finden zu den wichtigsten Fragen

Tanken

Muss ich das Mobility-Fahrzeug auftanken?

Tanken ist kostenlos – die Tankkarte befindet sich in einer Halterung im Handschuhfach: entferne bei ausgeschalteter Zündung die Tankkarte aus der Halterung – drücke dabei auf den Schalter auf der Rückseite der Halterung. Anschliessend erscheint der PIN-Code auf dem Display – dann kannst du tanken. Bitte stecke die Karte nach dem Tanken zurück in die Halterung.

Alternativ findest du den PIN-Code in der App auf der Übersicht der entsprechenden Reservation.

Die Tankkarte ist nur in der Schweiz und bei jenen Tankstellen einsetzbar, deren Logo aufgedruckt ist und kann nur für Tankbezüge genutzt werden:

• Tankkarte mit Avia-Logo: nur bei Avia-Tankstellen
• Tankkarte mit Shell- und Agrola-Logo: bei Shell-, Eni und Agrola-Tankstellen. Im Tessin kann diese Karte auch an MIGROL-Tankstellen verwendet werden.
• Tankkarte mit BP- und Routex-Logo: bei BP-, Eni- und ARAL-Tankstellen
• Tankkarte mit Ruedi Rüssel und Miniprix-Logo: bei Ruedi Rüssel, BP und Miniprix-Tankstellen
• Tankkarte mit Socar- und Tamoil-Logo: bei Socar- und Tamoil-Tankstellen.

Falls du die Tankfüllung selbst bezahlst, kannst du uns die Tankquittung – unter Angabe von Mobility-Nummer und Reservationsnummer – per E-Mail an office(at)mobility.ch senden. Die Auslagen werden wir deinem Mobility-Konto gutschreiben

Geschäftskunden können uns die Quittung zusammen mit dem Formular per E-Mail zustellen: Rückvergütung Treibstoff (PDF)

Muss ich das Mobility-Fahrzeug aufladen?

Bitte beachte, dass das Elektrofahrzeug bei Fahrtende immer korrekt und unabhängig vom Ladestand an die Ladestation angeschlossen und der Ladevorgang gestartet werden muss. 

Beim Grossteil unserer Ladesäulen fallen keine Kosten für das Laden an und der Ladevorgang startet automatisch nach Anschliessen des Ladekabels. Es gibt jedoch auch Ladesäulen, bei welchen zum Starten des Ladevorganges eine Home-Ladekarte oder ein Badge benötigt wird. Die Karte ist entsprechend gekennzeichnet und befindet sich hinter der Sonnenblende. Der Badge befindet sich in der Mittelkonsole des Fahrzeuges. Wird der Badge oder die Home-Ladekarte benötigt, so befindet sich zudem eine physische Anleitung im Handschuhfach und teilweise ein zusätzlicher Hinweis an der Ladesäule.

Solltest du mit dem Vorgang nicht vertraut sein oder Probleme haben, darfst du jederzeit unser 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812 kontaktieren – wir sind Ihnen gerne behilflich.

Weitere Informationen zur Handhabung unserer Elektrofahrzeuge:

Erklärvideo 

Bedienungsanleitung 
 

Tarife und Gebühren

Ich habe mir eine Busse eingefangen. Was passiert nun?

Die Polizei meldet sich bei uns, um den Namen der Person hinter dem Steuer zu erfahren. Wir leiten diese Daten an die Polizei weiter und verrechnen unseren administrativen Aufwand mit einer Gebühr von CHF 30. Die Busse erhältst du direkt von der Polizei.

Was ist in den Tarifen enthalten?

In unseren Stunden- und Kilometertarifen ist alles inklusive: Treibstoff, Service, Reparaturen, Versicherung, Administration, Schweizer E-Autobahnvignette, Pneuwechsel, Parkplatzmiete, Motorfahrzeugsteuer und MWST. Die Tarife für Geschäftskunden sind ohne MWST ausgewiesen.

Wie werden die Kosten für eine Fahrt mit Mobility berechnet?

Die Fahrtkosten setzen sich aus einem von der Fahrzeug-Kategorie abhängigen Kilometer- und Stundentarif zusammen. Bei langen Fahrten kommt automatisch das Tagespaket zum Tragen.

Die Kosten deiner Fahrt kannst du schnell und einfach im Preiskalkulator berechnen:

Preiskalkulator
 

Welche Gebühren gibt es bei Mobility?

Eine vollständige Übersicht aller Gebühren und Zusatzleistungen findest du hier:

Fairplay und Gebühren

Versicherung und Haftungsreduktion

Zu welchen Konditionen bin ich als Kundin und Kunde von Mobility versichert?

Als Mobility-Kundin und Kunde bist du im Schadenfall grundsätzlich mit Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung umfassend abgesichert.

Gilt die Haftungsreduktion für alle Personen im gleichen Haushalt?

Nein, alle Mobility-Kunden und Kundinnen müssen die Haftungsreduktion separat lösen, diese ist persönlich.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in einem Schadenfall?

Ohne Haftungsreduktion beträgt dein Selbstbehalt im Falle eines Schadenereignisses je nach Alter und Erfahrung bis zu CHF 5'000 (zuzüglich Bearbeitungsgebühren von max. CHF 100 pro Schadenfall). Mit der zusätzlichen Haftungsreduktion verringerst du deinen maximalen Selbstbehalt und erlebst im Schadenfall keine unangenehme Überraschung. Die detaillierten Selbstbehalte findest du in den AGB (Artikel 18).

HIER BERECHNEN

Ich habe mein Abo auf das Monatsende gekündigt, habe aber noch eine laufende Haftungsreduktion. Bekomme ich mein Geld zurück?

Bereits bezahlte Haftungsreduktionsbeiträge werden im Kündigungsfall nicht rückerstattet. Entscheidest du dich für den Abschluss des Haftungsreduktions-Pakets für 1 Jahr, so gilt diese Laufzeit.

Reservieren

Kann ich ein Fahrzeug fahren, das von anderen Kundinnen und Kunden reserviert wurde?

Grundsätzlich ist es erlaubt, sich beim Fahren abzuwechseln, sofern sich die Person im Fahrzeug befinden, die die Reservation getätigt hat. Zudem muss der Fahrer oder die Fahrerin bei Mobility Kunde sein.

Eine Mietantrittsgruppe ist nur denjenigen Kundschaft vorbehalten, welche derselben Tarifgruppe angehören und an derselben Adresse wohnen. So könnt ihr Reservationen auch gegenseitig nutzen, ohne dass der Reservationsinhaber mitfährt. Als mobilityMEMBER und mobilityCO-MEMBER gehört ihr automatisch einer Gruppe an und könnt Reservationen wechselseitig antreten.

Nicht-Mobility-Kundschaft darf unter keinen Umständen ein Mobility-Fahrzeug fahren.

Gibt es eine minimale bzw. maximale Nutzungsdauer für ein Mobility-Fahrzeug?

Die minimale Nutzungsdauer beträgt eine Stunde und kann zur vollen oder halben Stunde beginnen oder enden. Die maximale Nutzungsdauer beträgt in der Regel 16 Tage beziehungsweise an Standorten mit nur einem Fahrzeug drei Tage.

Bei Langzeitmieten profitierst du dank unserer Car-Rental-Partnerschaft mit Hertz von attraktiven Angeboten.

Kann ich mein Fahrzeug an einem anderen Standort zurückgeben?

Mobility-Fahrzeuge müssen zwingend an den urspünglichen Standort zurückgebracht werden.

Wie kann ich ein bestimmtes Fahrzeugmodell reservieren?

Du kannst Fahrzeug-Kategorien buchen, jedoch keine spezifischen Fahrzeug-Modelle. Ausnahme: In der Kategorie Emotion ist das spezifische Fahrzeug-Modell jeweils angegeben. Die Fahrzeuge der Kategorie Emotion sind ab 25 Jahren buchbar. Für Personen unter 25 Jahren und Lernfahrer:innen ist diese Kategorie nicht buchbar.

Gewisse Fahrzeuge verfügen über elektronische Handbremsen, die durch erneutes Betätigen des Gaspedals übersteuert werden können. Diese sind gesetzlich für Lernfahrten nicht zulässig. Deshalb hast du bei der Reservation die Möglichkeit, mit dem Suchfilter «lernfahrtauglich» die Fahrzeuge zu finden, die geeignet sind.

Vor der Fahrt

Ich habe vor dem Fahrtantritt einen Schaden festgestellt. Was muss ich tun?

Bevor du losfährst, musst du das Fahrzeug auf allfällige Schäden prüfen. Bestehende bzw. nicht registrierte Schäden können bequem und schnell vor Fahrtantritt auf der Mobility-App abgeglichen respektive gemeldet werden.

Selbst verursachte Schäden ohne involvierte Gegenpartei kannst du ebenfalls einfach und bequem bis 15 Minuten nach Reservationsende, über unsere Mobility-App melden, inklusive dem Hochladen der Schadenfotos

Wie öffne ich ein Mobility-Fahrzeug?

Öffne das Fahrzeug über Bluetooth via Mobility-App, mit der Mobility-Card oder deinem SwissPass in Kartenform.

Was muss ich tun, wenn das Fahrzeug verschmutzt ist?

Da wir die Fahrzeuge im Carsharing-System aus logistischen Gründen nicht nach jeder Reservation reinigen können, sind wir auf die Mithilfe unserer Kunden angewiesen. Selbst verursachte Verschmutzungen sind deshalb auf eigene Kosten zu entfernen.

Verschmutzungen, welche im normalen Gebrauch unserer Fahrzeuge entstehen, können jedoch durchaus vorkommen. Wir reinigen unsere Fahrzeuge deshalb regelmässig.

Bitte melde starke Verschmutzungen jeweils telefonisch unserem 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812, damit wir sofort reagieren können. Dabei können wir bei einem schwerwiegenden Fall auch gleich nach einer Alternative für dich suchen.

Was geschieht, wenn mein reserviertes Fahrzeug nicht am Standort ist?

Kontaktiere bitte das 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812. Wir helfen dir in diesem Fall umgehend weiter.

Was ist zu tun, wenn das Elektro-Fahrzeug eine ungenügende Ladung aufweist?

Unser System kalkuliert zwar eine Ladevorlaufzeit ein, dennoch können wir keinen 100%-igen Ladestand bei Fahrtantritt garantieren. Bei Reservationen innerhalb der nächsten Stunde wird der Ladestand bei Reservationsabschluss angezeigt (ausser das gewünschte Fahrzeug ist beim Zeitpunkt des Reservationswunsches gerade unterwegs).

Bitte prüfe vor Fahrtantritt den Ladestand durch Einschalten der Zündung und kontaktiere unser 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812, falls dieser für die geplante Fahrt ungenügend sein sollte. Gerne prüfen wir mit dir eine Alternative.
 

Schadenmeldung

Welche Karosserie-Schäden müssen gemeldet werden?

  • grundsätzlich alle Schäden die grösser als ein “2 Fränkler” sind

  • tiefe Kratzer und Beulen

  • Glasschäden (Scheiben, Spiegel und Beleuchtung)

  • abstehende oder lose Teile
     

Schadenmeldungen an der Karosserie müssen direkt in der Mobility App vorgenommen werden (Ausgenommen Unfälle, diese unbedingt telefonisch melden). Frühestens 15 Minuten vor Reservationsbeginn kannst du dein Fahrzeug auf Schäden prüfen und diese in der App melden.

Bitte beachte unsere Fairplay Regeln und Gebühren.


Folgende Beispiele von Schäden müssen gemeldet werden:

Kleine Delle:


Tiefe Kratzer, Farbe ist bis auf den Kunststoff abgetragen:


Tiefer Kratzer bis auf die Grundierung, Beule und defekte Rückleuchte:


Hervorstehendes Bauteil, Stossstange gerissen:


Tiefer Kratzer auf der Stossstange:


Kratzer und Farbschäden (Kratzer auf einer Radzierblende, Lack löst sich):


Grosse Delle:

Welche Schäden müssen NICHT gemeldet werden?

  • Lackabplatzer durch Steinschläge in der Grösse von wenigen Millimetern

  • Oberflächliche Kratzer (man bleibt mit dem Fingernagel nicht hängen) oder spürt diese nicht beim Darüberfahren mit der Hand)


Bitte beachte unsere Fairplay Regeln und Gebühren.


Folgende Beispiele von Schäden müssen NICHT gemeldet werden:
Lackschaden durch Steinschlag, feine Kratzer, Wetterrückstände wie Flugrost, Wasserperlen oder Kalkfleckenpunkte von Waschanlage, Autowaschanlagenkratzer.


Tiefer Kratzer auf der Stossstange; jedoch relativ klein:


Feine Kratzer am Türgriff:

Wann ist ein Auto nicht mehr fahrbar?

Grundsätzlich, wenn das Fahrzeug nach SVG nicht mehr betriebstauglich ist → Artikel 29 SVG

  • Reifen sind beschädigt

  • Glas und/oder Scheinwerfer sind zerbrochen

  • Karosserieteile stehen heraus oder sind abgerissen

  • Scheibenwischer vorne sind abgerissen (z. B. bei Vandalismus)


Schaden muss telefonisch dem 24h-Dienstleistungscenter unter 0848 824 812 gemeldet werden.

Bitte beachte unsere Fairplay Regeln und Gebühren.


Beispiel von Auto, welches nicht mehr fahrbar ist:

Abstehende Karosserieteile (Stossstange ist gerissen und steht vor, Rückleuchte ist zerbrochen):

Was ist ein «Unfall»?

  • Personen wurden verletzt

  • Auto ist nicht mehr fahrbar (siehe oben “Wann ist ein Auto nicht mehr fahrbar?”)

  • es sind Drittparteien involviert (Fahrzeuge, Gebäude, Leitplanken usw.)

  • verletzte, angefahrene Tiere


Unfall muss zwingend telefonisch dem 24h-Dienstleistungscenter unter 0848 824 812 gemeldet werden. Eine andere Meldeart wird nicht akzeptiert.

Das Ausfüllen des Europäischen Unfallprotokolls ist Pflicht und der Unfallort darf erst nach Rücksprache mit der Polizei und Mobility verlassen werden.

Bitte beachte unsere Fairplay Regeln und Gebühren.


Beispiel von einem Unfallauto:

Sehr starke Beschädigung:

Während der Fahrt

Was muss ich unternehmen, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin?

Eine detaillierte Checkliste und entsprechende Unterlagen findest du in jedem Mobility-Fahrzeug im Bordbuch, das im Handschuhfach liegt.

Generell gilt:

  • Ruhe bewahren
  • Unfallstelle sichern (Warnblinklicht einschalten, Pannendreieck aufstellen)
  • Verletzte aus der Gefahrenzone bergen und erste Hilfe leisten (eine Autoapotheke befindet sich im Fahrzeug)
  • Polizei einschalten: Telefon 117


Was ist ein Unfall? Mehr zur Schadenmeldung findest du hier.

Kann ich meine Fahrt unterbrechen und später fortsetzen?

Jederzeit. Schliesse und öffne das Fahrzeug während deiner reservierten Zeit einfach per Bluetooth via Mobility-App, mit der Mobility-Card oder dem SwissPass in Kartenform – so oft wie du willst.

Darf ich im Mobility-Fahrzeug rauchen?

Rauchen, inklusive das Rauchen von E-Zigaretten ist in den Fahrzeugen verboten.

Darf mich mein Haustier auf der Fahrt mit Mobility begleiten?

Auch deine «tierischen Freunde» dürfen dich auf Mobility-Fahrten begleiten. Nimm Haustiere zwingend in einem tiergerechten Transportbehälter oder auf einer mitgebrachten Decke mit. Verunreinigungen (z.B. Tierhaare) müssen auf eigene Kosten und Reservationszeit beseitigt und das Fahrzeug muss vor der Rückgabe gelüftet werden.

Darf ich mein privates Fahrzeug während meiner Reservation auf dem Mobility-Parkplatz abstellen?

Während einer Reservation darfst du dein privates Fahrzeug auf dem Mobility-Parkplatz parkieren, sofern sich dieser nicht in einem Parkhaus befindet. Um eine Parkbusse zu vermeiden, lege bitte die Reservationsbestätigung hinter die Windschutzscheibe.

In Parkhäusern entnimmst du am Eingang für dein Privatfahrzeug ein Ticket und parkierst auf einem regulären Parkplatz. Die Dauerparkkarte des Mobility-Fahrzeuges darfst du nicht benutzen, um mit deinem Privatfahrzeug ein- und auszufahren.

Wichtig: Es gibt zudem Standorte, welche davon ausgenommen sind und an welchen die privaten Fahrzeuge nicht parkiert werden dürfen. Informationen dazu findest du auf der Reservationsbestätigung oder in den Standortinformationen.

Fahrt beenden

Kann ich das Fahrzeug früher als geplant zurückstellen?

Du hast jederzeit die Möglichkeit, das Fahrzeug per «Vorzeitig beenden»-Taste in der App sofort freizugeben. So sparst du die Hälfte des verbleibenden Stundentarifs. Für die angefangene halbe Stunde bezahlst du den vollen Preis.

Ich kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen. Was ist zu tun?

Plane jeweils genügend Reservezeit ein und verlängere die Reservation rechtzeitig. Ist dies nicht möglich, melde dich umgehend beim 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812. Bitte beachte, dass entsprechende Gebühren für die Verspätung verrechnet werden.

FAIRPLAY UND GEBÜHREN

Was ist zu tun, wenn ich das Fahrzeug an den Standort zurückgebracht habe?

Parkiere das Fahrzeug auf dem Mobility-Parkplatz, stelle das Licht und andere Strombezüger ab und lege den Zündschlüssel (sofern vorhanden) wieder in die Mittelkonsole. Schliesse das Fahrzeug per Bluetooth via Mobility-App, mit deiner Mobility-Card oder deinem SwissPass in Kartenform und achte darauf, dass der Bordcomputer deine Abmeldung bestätigt. Überprüfe, ob die Türen, Fenster und der Kofferraumdeckel verriegelt sind.

Schliesse das Elektro-Fahrzeug nach der Rückgabe immer an die Ladesäule an und vergewissere dich, dass der Ladevorgang startet.

Muss ich das Mobility-Fahrzeug auftanken?

Sollte der Tankstand unter einem Drittel sein, tanke das Fahrzeug vor dem Retournieren. 

Schliesse das Elektro-Fahrzeug nach der Rückgabe immer an die Ladesäule an und vergewissere dich, dass der Ladevorgang startet.

Was ist zu tun, wenn der Parkplatz oder die Ladesäule besetzt ist?

Bitte kontaktiere umgehend unser 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812, damit wir mit dir das weitere Vorgehen besprechen können. 

Rechnung

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich und wie kann ich die Zahlungsart ändern?

Du hast bei uns folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Monatliche QR-Rechnung (bei mobilityPLUS ab einem Rechnungsbetrag von CHF 25)
  • Kreditkarte (Abrechnung und Direktbelastung der Fahrt sowie sonstiger offenen Leistungen innerhalb von 48h nach Fahrtende)
  • Lastschriftverfahren (LSV) / DebitDirect PDF 

Die gewünschte Zahlungsart kannst du im Kundenportal (https://my.mobility.ch/login) einstellen – klicke hierfür nach dem Login auf deinen Namen oben rechts > Profil > Zahlung > Zahlungsart ändern.

  • TWINT
  • manuelle Kreditkartenzahlung

Offene Rechnungen können manuell mittels dieser Zahlungsarten im Kundenkonto beglichen werden. 

  • E-Bill

E-Bill kann im eingeloggten Bereich deines E-Bankings eingerichtet werden. Du findest uns unter "Mobility Genossenschaft".

  • Reka-Check / Reka-Card PDF 

Reka-Checks kannst du per Post an Mobility (Mobility Genossenschaft, Suurstoffi 16, 6343 Rotkreuz) senden. Mit diesem Guthaben verrechnen wir künftige Leistungen. Damit diese automatisch verrechnet werden, müssen die Reka-Checks vor Rechnungsstellung bei uns eintreffen.

Mit der Reka-Card bezahlst du deine Mobility-Rechnung ganz bequem über www.rekanet.ch

  • Geschenk-Gutscheine

Bitte löse dein Gutschein direkt im Kundenportal (www.mobility.ch/login) ein. Im eingeloggten Bereich auf der Startseite kannst du diesen unter Kundenkonto > "Gutschein einlösen" eingeben.

Kann ich mit meiner Kreditkarte monatlich bezahlen?

Eine monatliche Bezahlung mittels automatischer Kreditkartenbelastung ist nicht möglich. Fahrten sowie sonstige offene Leistungen werden maximal innert 48 Stunden nach Abschluss der Fahrt der Kreditkarte belastet. Für eine monatliche Abrechnung kannst du die Zahlung per Rechnung wählen. QR-Rechnungen können in der App oder übers Kundenportal ebenfalls per Kreditkarte bezahlt werden.

Wo finde ich meine Rechnungen und mein Guthaben?

Im Kundenportal unter Kundenkonto siehst du jederzeit den aktuellen Stand deines Guthabens und die Übersicht aller Rechnungen. Wenn du Mobility nutzt, erhältst du monatlich eine Rechnung. Die Kosten der noch nicht verrechneten Fahrten kannst du jederzeit in der App und im Kundenportal überprüfen.

Wie und wo kann ich offene Rechnungen per Kreditkarte oder TWINT bezahlen?

Mobility-Rechnungen kannst du im Kundenportal per Kreditkarte oder mit TWINT bezahlen, unter Kundenkonto > offene Rechnungen > Rechnungsnummer. Sobald die Belastung erfolgreich durchgeführt werden konnte, wird die Rechnung beglichen.

Wie kann ich E-Bill als Zahlungsart aktivieren?

E-Bill kann im eingeloggten Bereich deines E-Bankings eingerichtet werden. Du findest uns unter "Mobility Genossenschaft". Rechnungen erhältst du nach erfolgreicher Aktivierung ausschliesslich via E-Bill in dein E-Banking gesendet und diese müssen dort freigegeben werden.  Du erhältst keine Rechnungskopie per E-Mail. Die Rechnungen sowie Fahrtendetails und Guthabenübersicht kannst du jederzeit im Kundenportal oder der App unter Kundenkonto einsehen. Dort findest du auch einen QR-Einzahlungsschein. Bitte beachte, dass diese Dokumente nicht ins E-Banking übermittelt werden. 

Solltest du versehentlich eine E-Bill Rechnung im E-Banking ablehnen, so findest du diese jederzeit im Kundenportal oder in der App > Kundenkonto mit QR-Einzahlungsschein.
 

Fahrzeuge

Sind Mobility-Fahrzeuge mit Kindersitzen ausgestattet?

Wir bieten aus Hygiene- und Sicherheitsaspekten keine fix installierten Kindersitze an – bitte nimm einen eigenen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung mit und entferne diesen nach deiner Reservation aus dem Fahrzeug.

Hast du schon vom praktischen Kindersitz BoostAPak gehört? Der smarte Rucksack und Kindersitz ist ideal für Ausflüge mit kombinierter Mobilität – deine Kleinen können den BoostAPak als Rucksack selber mittragen. Interessiert? Hier geht's zum Angebot.

Wie viele Kindersitze können in den Mobility-Fahrzeugen installiert werden?
Bei allen Fahrzeugmodellen (ausgenommen Kategorie Transport) findest du auf der Rückbank genügend Platz für zwei Kindersitze (jeweils aussen, inkl. Isofix).  Da die Beifahrerairbags bei der Kategorie Transport nicht manuell deaktiviert werden können, ist die Installation eines Kindersitzes aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Gibt es Fahrzeuge mit Anhängerkupplung?

In unserer Mobility-Flotte bieten wir kein Fahrzeug mit Anhängerkupplung an. Als Alternative bietet sich eventuell unser Transporter an.

Gibt es Fahrzeuge mit Dachträgern?

Mobility-Fahrzeuge haben keine Dachträger. Diese müssen von der Mobility-Kundschaft selbst mitgenommen, montiert und nach der Reservation wieder demontiert werden. Im Schadenfall prüft Mobility, ob ein Zusammenhang zum Dachträger besteht, beispielsweise durch zu grosse Belastungen auf dem Dach.

Entsprechend behält sich Mobility das Recht vor, dir den ganzen Schaden in Rechnung zu stellen.

Sind die Mobility-Fahrzeuge für den Winter gerüstet?

Wir haben standardmässig für den Winter zugelassene Ganzjahresreifen montiert.

Unsere Wagenbetreuer:innen geben ihr Bestes, die zugeschneiten Fahrzeuge von Schnee und Eis zu befreien. Während starkem Schneefall können wir dies nicht immer gewährleisten. Deshalb musst du vor Antritt der Reservation genügend Zeit einplanen, um das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien. Bitte beachte, dass Schaufeln nicht zur Grundausstattung des Fahrzeuges gehören und selber mitgebracht werden müssen. Unsere Fahrzeuge sind jedoch mit Eiskratzern und Schneebesen ausgerüstet.

Sind die Fahrzeuge mit Schneeketten ausgerüstet?

Nein, unsere Autos haben standardmässig für den Winter zugelassene Ganzjahresreifen montiert. Wenn es so heftig schneit, dass Schneeketten nötig werden, musst du diese selber besorgen.

Verlorene Gegenstände

Was muss ich tun, wenn ich meine Mobility-Card verloren habe?

Bitte melde den Verlust deiner Mobility-Card dem 24h-Dienstleistungscenter unter 0848 824 812, damit sie sofort gesperrt werden kann. Im Anschluss senden wir dir eine neue Mobility-Card zu. Die Kosten in der Höhe von CHF 30 für den Ersatz werden deiner nächsten Rechnung belastet (nur für Karten jünger als 3 Jahre). Deine Logindaten bleiben unverändert.

Ich habe einen Gegenstand im Fahrzeug vergessen oder verloren, was tun?

Du kannst das Fahrzeug reservieren und den Gegenstand so rasch wie möglich selber holen, oder du wählst auf dem Kundenportal in der Rubrik «Meine Fahrten» die betroffene Reservation aus und klickst auf «Feedback geben». Anschliessend kannst du die Rubrik «Suchauftrag» auswählen und eingeben, was du verloren hast.

Wir suchen den Gegenstand für dich und sollten wir ihn finden, senden wir dir diesen zu. Die Versandkosten werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. Du erhältst innerhalb von zehn Arbeitstagen Bescheid von uns. Der Suchauftrag kostet CHF 100 unabhängig davon, ob der Gegenstand gefunden wird oder nicht. Bitte beachte, dass wir nur das benutzte Fahrzeug kontrollieren und keine anderen Kunden oder Kundinnen dazu befragen.

Ich habe einen Gegenstand im Fahrzeug gefunden, was tun?

Lege diesen bitte ins Handschuhfach – grössere Gegenstände in den Kofferraum. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um das weitere Vorgehen. Du brauchst uns nicht zu kontaktieren. Solltest du den Gegenstand nach Hause mitgenommen haben, bitten wir dich, diesen wieder ins Fahrzeug zurückzubringen.

Wenn der Fundgegenstand wertvoll ist, rufe bitte unser 24-Dienstleistungscenter 0848 824 812 zum weiteren Vorgehen an.

Mein Angebot

Lohnt sich das Vermitteln von neuen Kundinnen und Kunden?

Ja! Falls du als Mobility-Nutzer:in eine neue Kundin oder einen neuen Kunden vermittelst, bekommst du eine Fahrtengutschrift im Wert von CHF 20.

Genauere Informationen dazu findest du hier.

Wo finde ich meine Mobility-Nummer?

Deine Mobility-Nummer ist die Zahl auf deiner roten Mobility-Card (links vom Namen). Du findest diese ebenfalls auf der Rechnung oben rechts.

Wie ändere ich mein Passwort (PIN-Code)?

Klicke dafür auf dem Kundenportal auf deinen Namen oben rechts > Profil >  Passwort ändern.

Ich habe Probleme mit dem Login was kann ich tun?

Damit du dich mit der E-Mail-Adresse einloggen oder ein neues Passwort anfordern kannst, muss deine E-Mail-Adresse verifiziert sein. Solltest du diese noch nicht verifiziert haben, nutze bitte deine Mobility-Nummer für das Login und die Passwort-Anfrage.

Wie aktiviere ich den SwissPass als Fahrzeugschlüssel?

Besitzt du einen SwissPass und möchtest diesen als Fahrzeugschlüssel verwenden? Aktiviere deinen persönlichen SwissPass ganz einfach im Kundenportal unter Profil > Zutrittskarten > SwissPass.

Bitte beachte, dass der Zugang zu den Fahrzeugen nur mit einem SwissPass in Kartenform möglich ist.

Gibt es eine Vergünstigung für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen?

Ja. Personen, die im selben Haushalt wie ein mobilityMEMBER leben, profitieren von vergünstigten Konditionen als mobilityCO-MEMBER. Dies ist äusserst attraktiv, da man lediglich eine einmalige Aktivierungsgebühr von CHF 250 bezahlt. Die Genossenschafts-Einlage beträgt CHF 100.

MEMBER-Haushalte gehören zudem automatisch einer Mietantrittsgruppe an. Innerhalb dieser habt ihr gegenseitigen, flexiblen Zugriff auf eure Reservationen. Die Fahrt wird dabei jeweils jener Person verrechnet, die die Reservation erfasst hat.

Wie kann ich mein Angebot kündigen?

Geschäftskunden:
Für Geschäftskunden siehe «Wie kann ich mein Business-Abo kündigen» im Bereich «Geschäftskunden».

Privatkunden:
Die Kündigung des Mobility-Angebots muss via Kundenportal erfolgen. Die Kündigung betrifft automatisch auch die laufende Haftungsreduktion, falls diese gleichzeitig zum Abo abgeschlossen wurde. Bitte beachte die jeweiligen Kündigungsfristen, über welche du via Verlängerungsschreiben per E-Mail informiert wirst. Wenn die Kündigungsfrist verstrichen ist, kann eine Kündigung erst per Ablauf der nächsten Laufzeit getätigt werden.

Die Kündigungsfristen findest du auch hier:

AngebotKündigungsfrist
mobilityTEST7 Tage vor Ende der Laufzeit (3 Monate)
mobilityPLUSMindestlaufzeit von 12 Monaten
anschliessend jederzeit auf Ende des Folgemonats
mobilityEASY und mobilityYOUNGJederzeit, keine Kündigungsfrist
mobilityMEMBER und mobilityCO-MEMBER6 Monate Kündigungsfrist per 30. Juni oder 31. Dezember
mobilityLEARN7 Tage vor Ende der Laufzeit
Haftungsreduktion, falls nicht zeitgleich zum Abo abgeschlossen7 Tage vor Ende der Laufzeit

AGB

Können andere Personen mein Abo ebenfalls nutzen?

Nein, unsere Abos sind persönlich und nicht übertragbar. Andere Personen dürfen das Fahrzeug nur lenken, wenn sie ebenfalls ein aktives Mobility-Konto besitzen und sich die Person im Fahrzeug befindet, die es reserviert hat.
Ausnahme: Business-Abo übertragbar für Geschäftskunden.

Kann ich mehrfach von mobilityTEST profitieren?

mobilityTEST ist, wie es der Name schon sagt, zum Testen da. Deshalb verlängert sich das Abo nach den 3 Testmonaten auf mobilityPLUS. Das Monatsabo mobilityPLUS ist nach der Mindestlaufzeit von 1 Jahr monatlich kündbar und bietet somit grössere Flexibilität als mobilityTEST.

Geschäftskunden

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Mobility-Business-Carsharing zu nutzen?

Um sich bei Business Carsharing anmelden zu können, benötigt eure Firma einen Eintrag im Handelsregister oder im Mehrwertsteuer-Register der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Davon ausgenommen sind Institutionen der Öffentlichen Hand.

Dürfen unsere Mitarbeitenden Mobility auch privat zu den Konditionen von Business Carsharing nutzen?

Nein. Diese Konditionen gelten nur für Geschäftsfahrten.

Was ist der Unterschied zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren Mobility-Abo?

Das persönliche Mobility-Abo lautet auf den Namen eines Mitarbeitenden und ist nicht auf andere übertragbar. Das übertragbare Mobility-Abo lautet auf den jeweiligen Firmennamen und kann allen Firmenmitarbeitenden, die einen in der Schweiz gültigen Führerschein besitzen, zur Verfügung gestellt werden.

Wie kann ich mein Business-Abo kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Die Kündigung betrifft automatisch auch die laufende Haftungsreduktion, falls diese abgeschlossen wurde.

Die Kündigungsfristen findet ihr hier:
 
Business-Testabo
Das Business-Testabo muss nicht gekündigt werden. Das Abo endet automatisch nach Ablauf der vier Monate.
 
Business-Abo
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten kann das Business-Abo immer per Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens vier Wochen vor Monatsende bei Mobility eintreffen. Da die Abogebühren rückwirkend verrechnet werden, erfolgt die letzte Rechnung nach Ablauf der Kündigungsfrist.
 
Business-Light
Das Angebot Business-Light kann jederzeit per Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens vier Wochen vor Monatsende bei Mobility eintreffen.

AGB & Vertrag für Geschäftskunden

Wie kann ich meine Haftungsreduktion kündigen?

Wird ein Business-Abo gekündigt, endet automatisch auch die dazugehörige Haftungsreduktion.
 
Soll das Abo bestehen bleiben und nur die Haftungsreduktion aufgehoben werden, kann diese jederzeit per Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens vier Wochen vor Monatsende schriftlich, per E-Mail oder Post, bei Mobility eintreffen. Da die monatliche Gebühr rückwirkend verrechnet wird, erfolgt die letzte Rechnung nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Lernfahrende

Kann ich mit dem Lernfahrausweis nur mobilityLEARN nutzen?

Der Lernfahrausweis ist ein gültiger Fahrausweis und berechtigt zur Nutzung jeder Abo-Variante (ausgenommen unpersönliche Firmenabo). mobilityLEARN ist speziell auf die Bedürfnisse von Lernfahrenden zugeschnitten. Es ist kostengünstig, 12 Monate gültig und die Haftungsreduktion S (zur Senkung des Selbstbehalts auf CHF 1'000 zzgl. Bearbeitungsgebühren) ist bereits integriert. 

Warum muss die Begleitperson auf Lernfahrten ebenfalls zwingend Mobility-Kunde oder -Kundin sein?

Die Begleitperson muss jederzeit das Lenkrad übernehmen können. Wer kein Mobility-Konto besitzt, darf aus rechtlichen Gründen kein Mobility-Fahrzeug fahren. Zudem müssen Begleitpersonen die gesetzlichen Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes erfüllen.

Um Lernfahrende auf deren Fahrten zu begleiten, musst du zwingend ein Angebot von Mobility nutzen (ausgenommen unpersönliche Firmenabo). Wichtig ist, dass du uns dies mit dem Formular «Bestätigung Begleitpersonen Lernfahrende» meldest.

Wie kann ich nachträglich zusätzliche Begleitpersonen anmelden?

Begleitpersonen können sich jederzeit über die Website für ein passendes Mobility-Angebot anmelden. Bitte sende uns auch bei nachträglichen Anmeldungen für weitere Begleitpersonen erneut das Formular «Bestätigung Begleitpersonen Lernfahrende» mit Unterschrift von dir und der/den neuen Begleitperson:en zu.

Darf ich mit dem Mobility-Fahrzeug an die WAB-Kurse?

Du darfst die obligatorischen Fahrkurse der 2-Phasen-Ausbildung mit einem Mobility-Fahrzeug absolvieren. Beim Reservieren trage bitte im Bemerkungsfeld der Reservation den Kursnamen ein.

Befindet sich ein blaues «L» im Fahrzeug?

Nein, dieses musst du selber mitbringen.

Gibt es Mobility-Fahrzeuge, die für Lernfahrten nicht zugelassen sind?

Gewisse Fahrzeuge verfügen über elektronische Handbremsen, die durch erneutes Betätigen des Gaspedals übersteuert werden können. Diese sind gesetzlich für Lernfahrten nicht zulässig. Deshalb hast du bei der Reservation die Möglichkeit, mit dem Suchfilter «lernfahrtauglich» die Fahrzeuge zu finden, die geeignet sind.

Darf ich mit einem Mobility-Fahrzeug zur Fahrprüfung?

Nein, das ist nicht möglich. Mobility-Fahrzeuge sind weder zur Fahrprüfung noch zur Kontrollfahrt (Umschreibung des ausländischen Führerausweises) zugelassen.

Ausland

Darf ich mit dem Mobility-Fahrzeug ins Ausland reisen?

Auslandsfahrten sind in folgenden Ländern erlaubt, für welche die von Mobility abgeschlossenen Versicherung gelten: 

Schweiz und Liechtenstein sowie in Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland.

Sollte das Eidgenössische Department für ausländische Angelegenheiten vor einer Reise in ein Land abraten, in welches Mobility Auslandsfahrten erlaubt, sind Fahrten in dieses Land nicht erlaubt.

Die Kundschaft hat sich selbst um die im jeweiligen Land geltenden Verkehrs- und anderen Regeln zu kümmern (auch betreffend vorgeschriebenen Fahrzeugausrüstung und andere Ausrüstungsgegenstände). 

Ausländischen Gebühren wie Umweltplakette, Mautgebühren, Strassenverkehrsgebühren und Autobahnvignetten sind selbst zu bezahlen und können gegenüber Mobility nicht geltend gemacht werden.

Kundschaft mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ein Fahrzeug reserviert, darf dieses nur innerhalb der Schweiz fahren. Es ist die Pflicht der Kundschaft, sich bei der zuständigen Zollstelle über die geltenden rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die individuelle Situation zu informieren.

Kann ich via Mobility auch Car-Rental-Fahrzeuge im Ausland mieten?

Ja. Das kannst du auf dem Mobility-Kundenportal einfach und bequem online machen.

Kann ich mit Wohnsitz im Ausland auch Mobility-Kunde oder -Kundin werden?

Ja, du kannst auch mit Wohnsitz im Ausland ein Mobility-Konto eröffnen. Um sich bei Mobility anzumelden, ist eine gültige E-Mail Adresse sowie eine Kreditkarte notwendig.

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