Antworten finden zu den wichtigsten Fragen
Tanken
Muss ich das Mobility-Fahrzeug auftanken?
Der Tank muss bei Fahrzeugrückgabe zu mindestens einem Drittel gefüllt sein. Tanken ist kostenlos – die Tankkarte befindet sich in einer Halterung im Handschuhfach.
Entferne bei ausgeschalteter Zündung die Tankkarte aus der Halterung – drücke dabei auf den Schalter auf der Rückseite der Halterung. Anschliessend erscheint der PIN-Code auf dem Display. Bitte stecke die Karte nach dem Tanken zurück in die Halterung.
Alternativ findest du den PIN-Code in der App auf der Übersicht der entsprechenden Reservation.
Die Tankkarte ist nur in der Schweiz und bei jenen Tankstellen einsetzbar, deren Logo aufgedruckt ist.
Falls du die Tankfüllung selbst bezahlst, kannst du uns die Tankquittung – unter Angabe von Mobility-Nummer und Reservationsnummer – per E-Mail an office@mobility.ch senden. Die Auslagen werden wir deinem Mobility-Kundenkonto gutschreiben.
--> Geschäftskunden müssen uns die Original-Quittung zusammen mit dem Formular per Post zustellen: Rückvergütung Treibstoff (PDF)
Tarife und Gebühren
Ich habe mir eine Busse eingefangen. Was passiert nun?
Die Polizei meldet sich bei uns, um den Namen des verursachenden Fahrzeuglenkers zu erfahren. Wir leiten diese Daten an die Polizei weiter und verrechnen unseren administrativen Aufwand mit einer Gebühr von CHF 30. Die Busse erhältst du direkt von der Polizei.
Was ist in den Tarifen enthalten?
In unseren Stunden- und Kilometertarifen ist alles inklusive: Treibstoff, Service, Reparaturen, Versicherung, Administration, Schweizer Autobahnvignette, Pneuwechsel, Parkplatzmiete, Motorfahrzeugsteuer und MWST. Die Tarife für Geschäftskunden sind ohne MWST ausgewiesen.
Wie werden die Kosten für eine Fahrt mit Mobility berechnet?
Die Fahrtkosten setzen sich aus einem von der Fahrzeug-Kategorie abhängigen Kilometer- und Stundentarif zusammen. Bei langen Fahrten kommt automatisch das Tagespaket zum Tragen.
Welche Gebühren gibt es bei Mobility?
Eine vollständige Übersicht aller Gebühren und Zusatzleistungen findest du hier:
Versicherung und Haftungsreduktion
Zu welchen Konditionen bin ich als Kundin und Kunde von Mobility versichert?
Als Mobility-Kundin und Kunde bist du im Schadenfall grundsätzlich mit Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung umfassend abgesichert.
Gilt die Haftungsreduktion für alle Personen im gleichen Haushalt?
Nein, alle Mobility-Kunden und Kundinnen müssen die Haftungsreduktion separat lösen, diese ist persönlich.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in einem Schadenfall?
Ohne Haftungsreduktion beträgt dein Selbstbehalt im Falle eines Schadenereignisses je nach Alter und Erfahrung bis zu CHF 5'000 (zuzüglich Bearbeitungsgebühren von max. CHF 100 pro Schadenfall). Mit der zusätzlichen Haftungsreduktion verringerst du deinen maximalen Selbstbehalt und erlebst im Schadenfall keine unangenehme Überraschung.
Ich habe mein Abo auf das Monatsende gekündigt, habe aber noch eine laufende Haftungsreduktion. Bekomme ich mein Geld zurück?
Bereits bezahlte Haftungsreduktionsbeiträge werden im Kündigungsfall nicht rückerstattet. Entscheidest du dich für den Abschluss des Haftungsreduktions-Paket für 1 Jahr, so gilt diese Laufzeit.
Reservieren
Kann ich ein Fahrzeug fahren, das von anderen Kundinnen und Kunden reserviert wurde?
Grundsätzlich ist es jederzeit erlaubt, sich beim Fahren abzuwechseln, sofern sich der Reservationsinhaber im Fahrzeug befindet und der Fahrer ebenfalls Mobility-Kunde ist.
Eine Mietantrittsgruppe ist nur denjenigen Kunden vorbehalten, welche derselben Tarifgruppe angehören und an derselben Adresse wohnen. So könnt ihr Reservationen auch gegenseitig nutzen, ohne dass der Reservationsinhaber mitfährt. Als mobilityMEMBER und mobilityCO-MEMBER gehört ihr automatisch einer Gruppe an und können Reservationen wechselseitig antreten.
Nicht-Mobility-Kunden dürfen unter keinen Umständen ein Mobility-Fahrzeug fahren.
Gibt es eine minimale bzw. maximale Nutzungsdauer für ein Mobility-Fahrzeug?
Die minimale Nutzungsdauer beträgt eine Stunde und kann zur vollen oder halben Stunde beginnen oder enden. Die maximale Nutzungsdauer beträgt in der Regel 16 Tage beziehungsweise an Standorten mit nur einem Fahrzeug drei Tage.
Bei Langzeitmieten profitierst du dank unserem Car-Rental-Partner Hertz von attraktiven Angeboten.
Kann ich mein Fahrzeug an einem anderen Standort zurückgeben?
Mobility-Fahrzeuge müssen zwingend an den urspünglichen Standort zurückgebracht werden.
Wie kann ich ein bestimmtes Fahrzeugmodell reservieren?
Du kannst Fahrzeug-Kategorien buchen, jedoch keine spezifischen Fahrzeug-Modelle. Ausnahme: In der Kategorie Emotion ist das spezifische Fahrzeug-Modell jeweils angegeben. Die Fahrzeuge der Kategorie Emotion sind ab 25 Jahren buchbar. Für Personen unter 25 Jahren und Lernfahrer ist diese Kategorie nicht buchbar
Gewisse Fahrzeuge verfügen über elektronische Handbremsen, die durch erneutes Betätigen des Gaspedals übersteuert werden können. Diese sind gesetzlich für Lernfahrten nicht zulässig. Deshalb hast du bei der Reservation die Möglichkeit, mit dem Suchfilter «lernfahrtauglich» die Fahrzeuge zu finden, die geeignet sind.
Vor der Fahrt
Ich habe vor dem Fahrtantritt einen Schaden festgestellt. Was muss ich tun?
Du bist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812 zu melden.
Wie öffne ich ein Mobility-Fahrzeug?
Öffne das Fahrzeug über Bluetooth via Mobility-App, mit der Mobility-Card oder deinem SwissPass in Kartenform.
Was muss ich tun, wenn das Fahrzeug verschmutzt ist?
Da wir die Fahrzeuge im Carsharing-System aus logistischen Gründen nicht nach jeder Reservation reinigen können, sind wir auf die Mithilfe unserer Kunden angewiesen. Selbst verursachte Verschmutzungen sind deshalb auf eigene Kosten zu entfernen.
Verschmutzungen, welche im normalen Gebrauch unserer Fahrzeuge entstehen, können jedoch durchaus vorkommen. Wir reinigen unsere Fahrzeuge deshalb regelmässig.
Bitte melde starke Verschmutzungen jeweils telefonisch unserem 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812, damit wir sofort reagieren können. Dabei können wir bei einem schwerwiegenden Fall auch gleich nach einer Alternative für dich suchen.
Was geschieht, wenn mein reserviertes Fahrzeug nicht am Standort ist?
Kontaktiere bitte das 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812. Wir helfen dir in diesem Fall umgehend weiter.
Während der Fahrt
Was muss ich unternehmen, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin?
Eine detaillierte Checkliste und entsprechende Unterlagen findest du in jedem Mobility-Fahrzeug im Bordbuch, das im Handschuhfach liegt.
Generell gilt:
- Ruhe bewahren
- Unfallstelle sichern (Warnblinklicht einschalten, Pannendreieck aufstellen)
- Verletzte aus der Gefahrenzone bergen und erste Hilfe leisten (eine Autoapotheke befindet sich im Fahrzeug)
- Polizei einschalten: Telefon 117
Kann ich meine Fahrt unterbrechen und später fortsetzen?
Jederzeit. Schliesse und öffne das Fahrzeug während deiner reservierten Zeit einfach mit der Mobility-Card oder dem SwissPass in Kartenform – so oft wie du willst.
Darf ich im Mobility-Fahrzeug rauchen?
Rauchen inklusive das Rauchen von E-Zigaretten ist in den Fahrzeugen verboten.
Darf mich mein Haustier auf der Fahrt mit Mobility begleiten?
Auch deine «tierischen Freunde» dürfen dich auf Mobility-Fahrten begleiten. Nimm Haustiere zwingend in einem tiergerechten Transportbehälter oder auf einer mitgebrachten Decke mit. Verunreinigungen (z.B. Tierhaare) müssen auf eigene Kosten und Reservationszeit beseitigt und das Fahrzeug muss vor der Rückgabe gelüftet werden.
Darf ich mein privates Fahrzeug während meiner Reservation auf dem Mobility-Parkplatz abstellen?
Während einer Reservation darfst du dein privates Fahrzeug auf dem Mobility-Parkplatz parkieren, sofern sich dieser nicht in einem Parkhaus befindet. Um eine Parkbusse zu vermeiden, lege bitte die Reservationsbestätigung hinter die Windschutzscheibe.
In Parkhäusern entnimmst du am Eingang für dein Privatfahrzeug ein Ticket und parkierst auf einem regulären Parkplatz. Die Dauerparkkarte des Mobility-Fahrzeuges darfst du nicht benutzen, um mit deinem Privatfahrzeug ein- und auszufahren.
Wichtig: Es gibt zudem Standorte, welche davon ausgenommen sind und an welchen die privaten Fahrzeuge nicht parkiert werden dürfen. Informationen dazu findest du auf der Reservationsbestätigung oder in den Standortinformationen.
Fahrt beenden
Kann ich das Fahrzeug früher als geplant zurückstellen?
Du hast jederzeit die Möglichkeit, das Fahrzeug per «Vorzeitig beenden»-Taste in der App sofort freizugeben. So sparst du die Hälfte des verbleibenden Stundentarifs. Für die angefangene halbe Stunde bezahlst du den vollen Preis.
Ich kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen. Was ist zu tun?
Plane jeweils genügend Reservezeit ein und verlängere die Reservation rechtzeitig. Ist dies nicht möglich, melde dich umgehend beim 24h-Dienstleistungscenter 0848 824 812. Bitte beachte, dass entsprechende Gebühren für die Verspätung verrechnet werden.
Was ist zu tun, wenn ich das Fahrzeug an den Standort zurückgebracht habe?
Parkiere das Fahrzeug auf dem Mobility-Parkplatz, stelle das Licht und andere Strombezüger ab und lege den Zündschlüssel wieder in die Mittelkonsole. Schliesse das Fahrzeug mit deiner Mobility-Card oder deinem SwissPass in Kartenform und achte darauf, dass der Bordcomputer deine Abmeldung bestätigt. Überprüfe, ob die Türen, Fenster und der Kofferraumdeckel verriegelt sind.
Schliesse das Elektro-Fahrzeug nach der Rückgabe immer an die Ladesäule an und vergewissere dich, dass der Ladevorgang startet.
Muss ich das Mobility-Fahrzeug auftanken?
Sollte der Tankstand unter einem Drittel sein, tanke das Fahrzeug vor dem Retournieren.
Schliesse das Elektro-Fahrzeug nach der Rückgabe immer an die Ladesäule an und vergewissere dich, dass der Ladevorgang startet.
Rechnung
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich und wie kann ich die Zahlungsart ändern?
Du hast bei uns folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Monatliche QR-Rechnung
- Kreditkarte (Abrechnung und Direktbelastung der Fahrt sowie sonstiger offenen Leistungen innerhalb von 48h nach Fahrtende)
- Monatliches Lastschriftverfahren (LSV) / DebitDirect
- Gutscheine / Reka
Die gewünschte Zahlungsart kannst du im Kundenportal einstellen – klicke hierfür nach dem Login auf deinen Namen oben rechts > Profil > Zahlung > Zahlungsart ändern.
Kann ich mit meiner Kreditkarte monatlich bezahlen?
Eine monatliche Bezahlung mittels automatischer Kreditkartenbelastung ist nicht möglich. Fahrten sowie sonstige offene Leistungen werden maximal innert 48 Stunden nach Abschluss der Fahrt der Kreditkarte belastet. Für eine monatliche Abrechnung kannst du die Zahlung per Rechnung wählen. QR-Rechnungen können in der App oder übers Kundenportal ebenfalls per Kreditkarte bezahlt werden.
Wo finde ich meine Rechnungen und mein Guthaben?
Im Kundenportal unter Kundenkonto siehst du jederzeit den aktuellen Stand deines Guthabens und die Übersicht aller Rechnungen. Wenn du Mobility nutzt, erhältst du monatlich eine Rechnung. Die Kosten der noch nicht verrechneten Fahrten kannst du jederzeit in der App und im Kundenportal überprüfen.
Wie und wo kann ich offene Rechnungen per Kreditkarte bezahlen?
Mobility-Rechnungen kannst du im Kundenportal per Kreditkarte bezahlen, unter Kundenkonto > offene Rechnungen > Rechnungsnummer. Sobald die Belastung erfolgreich durchgeführt werden konnte, wird die Rechnung beglichen.
Fahrzeuge
Wie bediene ich die Elektro-Fahrzeuge?
Hier findest du die Anleitungen zu unseren Elektroautos:
Sind Mobility-Fahrzeuge mit Kindersitzen ausgestattet?
Wir bieten aus Hygiene- und Sicherheitsaspekten keine fix installierten Kindersitze an – bitte nimm einen eigenen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung mit und entferne diesen nach deiner Reservation aus dem Fahrzeug.
Hast du schon vom praktischen Kindersitz BoostAPak gehört? Der smarte Rucksack und Kindersitz ist ideal für Ausflüge mit kombinierter Mobiltät – deine Kleinen können den BoostAPak als Rucksack selber mittragen. Interessiert? Hier geht's zum Angebot.
Wie viele Kindersitze können in den Mobility-Fahrzeugen installiert werden?
Bei allen Fahrzeugmodellen (ausgenommen Kategorien Micro und Transporter) findest du auf der Rückbank genügend Platz für zwei Kindersitze (jeweils aussen, inkl. Isofix). Einzig beim Ford S-Max (Kategorie Minivan) kannst du drei Kindersitze auf der Rückbank installieren, zusätzlich sind die beiden Sitze in der dritten Reihe ebenfalls mit Isofix ausgestattet. Da die Beifahrerairbags bei den Fahrzeugkategorien Micro und Transporter nicht manuell deaktiviert werden können, ist die Installation eines Kindersitzes aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Gibt es Fahrzeuge mit Anhängerkupplung?
In unserer Mobility-Flotte bieten wir kein Fahrzeug mit Anhängerkupplung an. Als Alternative bietet sich eventuell unser Transporter an.
Gibt es Fahrzeuge mit Dachträgern?
Mobility-Fahrzeuge haben keine Dachträger. Diese müssen von den Mobility-Kunden selbst mitgenommen, montiert und nach der Reservation wieder demontiert werden. Im Schadenfall prüft Mobility, ob ein Zusammenhang zum Dachträger besteht, beispielsweise zu grosse Belastungen auf dem Dach.
Entsprechend behält sich Mobility das Recht vor, den ganzen Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Sind die Mobility-Fahrzeuge für den Winter gerüstet?
Wir haben standardmässig für den Winter zugelassene Ganzjahresreifen montiert.
Unsere Wagenbetreuer geben ihr Bestes, die zugeschneiten Fahrzeuge von Schnee und Eis zu befreien. Während starkem Schneefall können wir dies nicht gewährleisten. Deshalb musst du vor Antritt der Reservation genügend Zeit einplanen, um das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien. Bitte beachte, dass Schaufeln nicht zur Grundausstattung des Fahrzeuges gehören und selber mitgebracht werden müssen. Unsere Fahrzeuge sind jedoch mit Eiskratzern und Schneebesen ausgerüstet.
Sind die Fahrzeuge mit Schneeketten ausgerüstet?
Nein, unsere Autos haben standardmässig für den Winter zugelassene Ganzjahresreifen montiert. Wenn es so heftig schneit, dass Schneeketten nötig werden, müssen unsere Kunden diese selber besorgen.
Verlorene Gegenstände
Was muss ich tun, wenn ich meine Mobility-Card verloren habe?
Bitte melde den Verlust deiner Mobility-Card dem 24h-Dienstleistungscenter unter 0848 824 812, damit sie sofort gesperrt werden kann. Im Anschluss senden wir dir eine neue Mobility-Card zu. Die Kosten in der Höhe von CHF 30 für den Ersatz werden deiner nächsten Rechnung belastet (nur für Karten jünger als 3 Jahre). Deine Logindaten bleiben unverändert.
Ich habe einen Gegenstand im Fahrzeug vergessen oder verloren, was tun?
Du kannst das Fahrzeug reservieren und den Gegenstand so rasch wie möglich selber holen, oder du wählst auf dem Kundenportal in der Rubrik «Meine Fahrten» die betroffene Reservation aus und klickst auf «Feedback geben». Anschliessend kannst du die Rubrik «Suchauftrag» auswählen und eingeben, was du verloren hast.
Wir suchen den Gegenstand für dich und sollten wir ihn finden, senden wir dir diesen zu. Die Versandkosten werden dir in Rechnung gestellt. Du erhältst innerhalb von zehn Arbeitstagen Bescheid von uns. Der Suchauftrag kostet CHF 100 unabhängig davon, ob der Gegenstand gefunden wird oder nicht. Bitte beachte, dass wir nur das benutzte Fahrzeug kontrollieren und keine anderen Kunden dazu befragen.
Ich habe einen Gegenstand im Fahrzeug gefunden, was tun?
Lege diesen bitte ins Handschuhfach – grössere Gegenstände in den Kofferraum. Unsere Mitarbeiter kümmern sich um das weitere Vorgehen. Du brauchst uns nicht zu kontaktieren. Solltest du den Gegenstand nach Hause mitgenommen haben, bitten wir dich, diesen wieder ins Fahrzeug zurückzubringen.
Wenn der Fundgegenstand wertvoll ist, rufe bitte unser 24-Dienstleistungscenter 0848 824 812 zum weiteren Vorgehen an.
Mobility-One-Way
Mobility One-Way wird per 31. Juli 2023 eingestellt
One-Way-Fahrten wurden von vielen gewünscht, aber überraschend wenig genutzt. Das Angebot konnte deshalb nie kostendeckend betrieben werden und wird per 31. Juli 2023 eingestellt. Reservationen sind per sofort nicht mehr möglich. Bereits gebuchte Fahrten können bis 31. Juli absolviert werden. Wer eine One-Way-Buchung für einen späteren Zeitraum hat, wird von Mobility kontaktiert.
Mein Angebot
Lohnt sich das Vermitteln von neuen Kunden?
Als Mobility-Kunde habe ich Mobility einen neuen Kunden vermittelt. Lohnt sich das für mich? Ja! Du bekommst eine Fahrtengutschrift im Wert von CHF 20 oder für einen Geschäftskunden sogar CHF 75.
Genauere Informationen dazu findest du hier.
Wo finde ich meine Mobility-Nummer?
Deine Mobility-Nummer ist die Zahl auf deiner roten Mobility-Card (links vom Namen). Wenn du eine nicht personalisierte Mobility-Card oder einen SwissPass hast, findest du deine Mobility-Nummer auf den Klebeetiketten, welche du nach erfolgreicher Anmeldung erhalten hast.
Wie ändere ich mein Passwort (PIN-Code)?
Klicke dafür auf dem Kundenportal auf deinen Namen oben rechts > Profil > Passwort ändern.
Wie aktiviere ich den SwissPass als Fahrzeugschlüssel?
Besitzt du einen SwissPass und möchtest diesen als Fahrzeugschlüssel verwenden? Aktiviere deinen persönlichen SwissPass ganz einfach im Kundenportal unter Profil > Zutrittskarten > SwissPass.
Bitte beachte, dass der Zugang zu den Fahrzeugen nur mit einem SwissPass in Kartenform möglich ist.
Gibt es eine Vergünstigung für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen?
Ja. Personen, die im selben Haushalt wie ein mobilityMEMBER leben, profitieren von vergünstigten Konditionen als mobilityCO-MEMBER. Dies ist äusserst attraktiv, da man lediglich eine einmalige Aktivierungsgebühr von CHF 250 bezahlt. Die Genossenschafts-Einlage beträgt CHF 100.
MEMBER-Haushalte gehören zudem automatisch einer Mietantrittsgruppe an. Innerhalb dieser habt ihr gegenseitigen, flexiblen Zugriff auf eure Reservationen. Die Fahrt wird dabei jeweils jenem Kunden verrechnet, der die Reservation erfasst hat.
Wie kann ich mein Angebot kündigen?
Geschäftskunden:
Für Geschäftskunden siehe «Wie kann ich mein Business-Abo kündigen» im Bereich «Geschäftskunden».
Privatkunden:
Die Kündigung des Mobility-Angebots muss via Kundenportal erfolgen. Die Kündigung betrifft automatisch auch die laufende Haftungsreduktion, falls diese gleichzeitig zum Abo abgeschlossen wurde. Bitte beachte die jeweiligen Kündigungsfristen, über welche du via Verlängerungsschreiben per E-Mail informiert wirst. Wenn die Kündigungsfrist verstrichen ist, kann eine Kündigung erst per Ablauf der nächsten Laufzeit getätigt werden.
Die Kündigungsfristen findest du auch hier:
Angebot | Kündigungsfrist |
mobilityTEST | 7 Tage vor Ende der Laufzeit (3 Monate) |
mobilityPLUS | Mindestlaufzeit von 12 Monaten anschliessend jederzeit auf Ende des Folgemonats |
mobilityEASY und mobilityYOUNG | Jederzeit, keine Kündigungsfrist |
mobilityMEMBER und mobilityCO-MEMBER | 6 Monate Kündigungsfrist per 30. Juni oder 31. Dezember |
mobilityLEARN | 7 Tage vor Ende der Laufzeit |
Haftungsreduktion, falls nicht zeitgleich zum Abo abgeschlossen | 7 Tage vor Ende der Laufzeit |
Können andere Personen mein Abo ebenfalls nutzen?
Nein, unsere Abos sind persönlich und nicht übertragbar. Andere Personen dürfen das Fahrzeug nur lenken, wenn sie ebenfalls ein aktives Mobility-Konto besitzen und sich der Reservationsinhaber im Fahrzeug befindet.
Ausnahme: Business-Abo übertragbar für Geschäftskunden.
Kann ich mehrfach von mobilityTEST profitieren?
mobilityTEST ist, wie es der Name schon sagt, zum Testen da. Deshalb verlängert sich das Abo nach den 3 Testmonaten auf mobilityPLUS. Das Monatsabo mobilityPLUS ist nach der Mindestlaufzeit von 1 Jahr monatlich kündbar und bietet somit grössere Flexibilität als mobilityTEST.
Geschäftskunden
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Mobility-Business-Carsharing zu nutzen?
Um sich als Kunde von Business Carsharing anmelden zu können, benötigt eure Firma einen Eintrag im Handelsregister oder im Mehrwertsteuer-Register der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Davon ausgenommen sind Institutionen der Öffentlichen Hand.
Dürfen unsere Mitarbeitenden Mobility auch privat zu den Konditionen von Business Carsharing nutzen?
Nein. Diese Konditionen gelten nur für Geschäftsfahrten.
Was ist der Unterschied zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren Mobility-Abo?
Das persönliche Mobility-Abo lautet auf den Namen eines Mitarbeitenden und ist nicht auf andere übertragbar. Das übertragbare Mobility-Abo lautet auf den jeweiligen Firmennamen und kann allen Firmenmitarbeitenden, die einen in der Schweiz gültigen Führerschein besitzen, zur Verfügung gestellt werden.
Wie kann ich mein Business-Abo kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Die Kündigung betrifft automatisch auch die laufende Haftungsreduktion, falls diese abgeschlossen wurde.
Die Kündigungsfristen findet ihr hier:
Business-Testabo
Das Business-Testabo muss nicht gekündigt werden. Das Abo endet automatisch nach Ablauf der vier Monate.
Business-Abo
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten kann das Business-Abo immer per Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens vier Wochen vor Monatsende bei Mobility eintreffen. Da die Abogebühren rückwirkend verrechnet werden, erfolgt die letzte Rechnung nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Business-Light
Das Angebot Business-Light kann jederzeit per Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens vier Wochen vor Monatsende bei Mobility eintreffen.
Wie kann ich meine Haftungsreduktion kündigen?
Wird ein Business-Abo gekündigt, endet automatisch auch die dazugehörige Haftungsreduktion.
Soll das Abo bestehen bleiben und nur die Haftungsreduktion aufgehoben werden, kann diese jederzeit per Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens vier Wochen vor Monatsende schriftlich, per E-Mail oder Post, bei Mobility eintreffen. Da die monatliche Gebühr rückwirkend verrechnet wird, erfolgt die letzte Rechnung nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Lernfahrende
Kann ich mit dem Lernfahrausweis nur mobilityLEARN nutzen?
Der Lernfahrausweis ist ein gültiger Fahrausweis und berechtigt zur Nutzung jeder Abo-Variante (ausgenommen unpersönliche Firmenabo). mobilityLEARN ist speziell auf die Bedürfnisse von Lernfahrenden zugeschnitten. Es ist kostengünstig, 12 Monate gültig und die Haftungsreduktion S (zur Senkung des Selbstbehalts auf CHF 1'000 zzgl. Bearbeitungsgebühren) ist bereits integriert.
Warum muss die Begleitperson auf Lernfahrten ebenfalls zwingend Mobility-Kunde sein?
Die Begleitperson muss jederzeit das Lenkrad übernehmen können. Nicht-Mobility-Kunden dürfen aus rechtlichen Gründen kein Mobility-Fahrzeug fahren. Zudem müssen Begleitpersonen die gesetzlichen Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes erfüllen.
Um Lernfahrende auf deren Fahrten zu begleiten, müssen Sie ein Angebot von Mobility nutzen (ausgenommen unpersönliche Firmenabo). Wichtig ist, dass Sie uns dies mit dem Formular «Bestätigung Begleitpersonen Lernfahrende» melden.
Wie kann ich nachträglich zusätzliche Begleitpersonen anmelden?
Begleitpersonen können sich jederzeit über die Website für ein passendes Mobility-Angebot anmelden. Bitte sende uns auch bei nachträglichen Anmeldungen für weitere Begleitpersonen erneut das Formular «Bestätigung Begleitpersonen Lernfahrende» mit Unterschrift von dir und der/den neuen Begleitperson:en zu.
Darf ich mit dem Mobility-Fahrzeug an die WAB-Kurse?
Du darfst die obligatorischen Fahrkurse der 2-Phasen-Ausbildung mit einem Mobility-Fahrzeug absolvieren. Beim Reservieren trage bitte im Bemerkungsfeld der Reservation den Kursnamen ein.
Befindet sich ein blaues «L» im Fahrzeug?
Nein, dieses musst du selber mitbringen.
Gibt es Mobility-Fahrzeuge, die für Lernfahrten nicht zugelassen sind?
Gewisse Fahrzeuge verfügen über elektronische Handbremsen, die durch erneutes Betätigen des Gaspedals übersteuert werden können. Diese sind gesetzlich für Lernfahrten nicht zulässig. Deshalb hast du bei der Reservation die Möglichkeit, mit dem Suchfilter «lernfahrtauglich» die Fahrzeuge zu finden, die geeignet sind.
Darf ich mit einem Mobility-Fahrzeug zur Fahrprüfung?
Nein, das ist nicht möglich. Mobility-Fahrzeuge sind weder zur Fahrprüfung noch zur Kontrollfahrt (Umschreibung des ausländischen Führerausweises) zugelassen.
Ausland
Darf ich als Kunde mit dem Mobility-Fahrzeug ins Ausland reisen?
Auslandsfahrten sind in folgenden Ländern erlaubt, für welche die von Mobility abgeschlossenen Versicherung gelten:
Schweiz und Liechtenstein sowie in Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland.
Sollte das Eidgenössische Department für ausländische Angelegenheiten vor einer Reise in ein Land abraten, in welches Mobility Auslandsfahrten erlaubt, sind Fahrten in dieses Land nicht erlaubt.
Die Kundschaft hat sich selbst um die im jeweiligen Land geltenden Verkehrs- und anderen Regeln zu kümmern (auch betreffend vorgeschriebenen Fahrzeugausrüstung und andere Ausrüstungsgegenstände).
Ausländischen Gebühren wie Umweltplakette, Mautgebühren, Strassenverkehrsgebühren und Autobahnvignetten sind selbst zu bezahlen und können gegenüber Mobility nicht geltend gemacht werden.
Kundschaft mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ein Fahrzeug reserviert, darf dieses nur innerhalb der Schweiz fahren. Es ist die Pflicht der Kundschaft, sich bei der zuständigen Zollstelle über die geltenden rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die individuelle Situation zu informieren.
Kann ich via Mobility auch Car-Rental-Fahrzeuge im Ausland mieten?
Ja. Das kannst du auf dem Mobility-Kundenportal einfach und bequem online machen.
Kann ich mit Wohnsitz im Ausland auch Mobility-Kunde werden?
Ja, du kannst auch mit Wohnsitz im Ausland Mobility-Kunde werden. Um sich bei Mobility anzumelden, ist eine gültige E-Mail Adresse sowie eine Kreditkarte notwendig.