Delegierte unterstützen als Ersatzdelegierte/r

Das Ersatzdelegiertenamt

Ersatzdelegierte erfüllen eine Art «Standby-Funktion» für die Nachfolgereglung oder Stellvertretung von gewählten Delegierten. Entweder ersetzen sie eine/n Delegierte/n ihrer eigenen Sektion, wenn diese/r während der ordentlichen Amtsdauer das Amt niederlegt. Oder sie vertreten eine/n Delegierte/n ihrer Sektion punktuell an einem Anlass.

Ersatzdelegierte sind selbst Genossenschafter*innen und werden an ihren Sektionsversammlungen für eine ordentliche Amtsdauer von jeweils zwei Jahren gewählt. Die Versammlungen können fakultativ maximal halb so viele Ersatzdelegierte wählen, wie Delegierte gewählt werden.

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Ersatzdelegierten

(Auszug aus Sektionsreglement Art. 12)

  • Ersatzdelegierte müssen Genossenschafts-Mitglieder der Mobility Genossenschaft sein (vgl. Statuten Artikel 32). Sie informieren sich über Geschäftsgang und die Entwicklungen der Genossenschaft und ihrer eigenen Sektion mittels den vielfältigen zur Verfügung stehenden Informationskanälen (www.mobility.ch, elektronische Informationsplattform für Ersatzdelegierte, Mobility-Journale, E-Newsletter, Geschäftsberichte, etc.). Von Ersatzdelegierten wird die Präsenz an folgenden Anlässen erwartet:
    a)  Allfällige regionale Sektionstreffen
    b)  Delegierten-Forum (im Oktober oder November)
    c)  Sektionsversammlung (im Januar bis März)
  • Ersatzdelegierte werden für die Ausübung ihres Amts entschädigt (z.B. Vergünstigungen). Höhe und Art der Entschädigung werden durch den Verwaltungsrat festgelegt.
  • Ersatzdelegierte können fakultativ als Gäste an der Delegiertenversammlung anwesend sein sofern es die Platzverhältnisse zulassen (Anmeldung obligatorisch). Ersatzdelegierte haben an der Delegiertenversammlung keine Stimm-, Wahl- und Mitdiskussionsrechte.

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